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Neue Wege im Recht gehen!

Prüfungsresultat anfechten in der Schweiz

In einem Bildungssystem, wo Noten über Zukunftschancen entscheiden, sollten Sie bei ungerechten Bewertungen nicht machtlos sein.

Wir bieten einen zugänglichen und bezahlbaren Weg, fehlerhafte Beurteilungen professionell anzufechten.

Professionelle Rechtsschriften für Prüfungsanfechtungen

Qualifizierte juristische Unterstützung bei der Anfechtung von Prüfungsnoten in der Schweiz

CHF 500 Pauschalbetrag

Hinweis: Zusätzlich können Spruchgebühren der Universität anfallen. Einsprachen sind in der Regel kostenlos.

Unsere Vorteile bei Prüfungsrekursen

Warum Sie sich für unsere Dienstleistung entscheiden sollten

Juristische Expertise im Prüfungsrecht

Jede Rechtsschrift wird von erfahrenen Juristen mit Spezialisierung im Prüfungsrecht geprüft und entspricht höchsten qualitativen Standards.

Digitale Effizienz bei Prüfungsanfechtungen

Durch unseren optimierten Erfassungsprozess können wir Ihnen einen attraktiven Festpreis für Ihren Prüfungsrekurs anbieten.

Persönliche Betreuung bei Notenanfechtungen

Individuelle Beratung und Unterstützung während des gesamten Anfechtungsprozesses von Prüfungsergebnissen.

PROZESSABLAUF BEI PRÜFUNGSREKURSEN

Ein standardisierter, effizienter Prozess für Ihre Prüfungsanfechtung in der Schweiz

01

Ersteinschätzung für Prüfungsanfechtung

Schildern Sie Ihren Fall in unserem kurzen Ersteinschätzungsbogen (ca. 5 Minuten).

02

Persönlicher Kontakt bei Notenanfechtung

Sie erhalten einen Rückruf mit einer ersten Einschätzung Ihrer Erfolgschancen und Zahlungsinformationen.

03

Detaillierte Erfassung des Prüfungssachverhalts

Nach Zahlungseingang füllen Sie unseren umfassenden Fragebogen zum Sachverhalt Ihrer Prüfungsanfechtung aus.

04

Erstellung der Prüfungsrekurs-Schrift

Wir erstellen Ihre individuelle Beschwerdeschrift mit juristischer Expertise im Prüfungsrecht.

05

Ihre Prüfung der Rekursschrift

Sie erhalten die Schrift zur Durchsicht und können Anmerkungen zur Notenanfechtung vornehmen.

06

Einreichung des Prüfungsrekurses

Nach finaler Freigabe reichen wir die Beschwerde fristgerecht ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Prüfungsanfechtung.

Jetzt Erstgespräch zur Prüfungsanfechtung vereinbaren

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Prüfungsrecht - wir setzen uns für Ihre Rechte ein.

Häufige Fragen zu Prüfungsanfechtungen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Notenanfechtung in der Schweiz

Wann lohnt sich die Anfechtung einer Prüfungsnote in der Schweiz?

Eine Einsprache oder ein Rekurs ist besonders dann sinnvoll, wenn die ungenügende Note schwerwiegende Konsequenzen hat, wie das Nichterteilen eines Diploms (Bachelor, Master), drohender Studienausschluss, Verlängerung der Studiendauer oder notwendiger Fachwechsel. Bei Noten, die ohne größere Konsequenzen wiederholt werden können, wird eine Anfechtung in der Regel nicht behandelt. Genügende Noten können in den meisten Fällen nicht angefochten werden.

Welche Fristen gelten für die Anfechtung von Noten an Schweizer Hochschulen?

Je nach Bildungseinrichtung gelten unterschiedliche Fristen. Häufig: 20 Tage ab Zustellung des Prüfungsergebnisses. An einigen Universitäten: 30 Tage ab verbindlicher Zustellung des Leistungsausweises. Wichtig: Die Fristen können nicht verlängert werden, und weder Prüfungseinsicht noch Gespräche mit Dozierenden unterbrechen diese Fristen.

Was kostet die Anfechtung einer Prüfungsnote?

Unsere Rechtsschriften zur Anfechtung von Prüfungsnoten kosten pauschal CHF 500. Zusätzlich können bei Abweisung eines Rekurses Spruchgebühren zwischen 500 und 1500 Franken (je nach Kanton/Institution) anfallen. Einsprachen sind in der Regel kostenlos. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege.

Welche Gründe für eine Notenanfechtung sind rechtlich zulässig?

Rechtlich zulässige Gründe für eine Prüfungsanfechtung umfassen: Rechtsverletzungen wie willkürliche Bewertung (wenn die Korrektur offensichtlich unhaltbar ist), fehlerhafte Ermessensausübung durch Prüfende oder Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zudem können Verfahrensfehler wie erhebliche Störungen während der Prüfung, Abweichungen von reglementarisch festgelegten Vorschriften oder Fehler im Prüfungsablauf, die das Ergebnis verfälscht haben, geltend gemacht werden. Die bloße Behauptung "die Note ist zu tief" reicht nicht aus.

Unser Blog zum Prüfungsrecht

Informieren Sie sich über das Prüfungsrecht in der Schweiz mit unseren hilfreichen Artikeln

Note anfechten in der Schweiz: Prüfungsrekurs & Einsprache gegen Prüfungsergebnisse

Du hast eine ungenügende Note erhalten und bist überzeugt, dass deine Prüfung falsch bewertet wurde? In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du, wie du in der Schweiz eine Note anfechten, Rekurs gegen Prüfungsergebnisse einlegen oder Einsprache gegen Bewertungen erheben kannst.

Wann lohnt sich die Anfechtung einer Note in der Schweiz?

Bevor du dich entscheidest, eine Prüfungsnote anzufechten, solltest du folgende wichtige Punkte beachten:

  • Eine Einsprache oder ein Rekurs ist besonders dann sinnvoll, wenn die ungenügende Note schwerwiegende Konsequenzen hat:
    • Nichterteilen eines Diploms (Bachelor, Master)
    • Drohender Studienausschluss
    • Verlängerung der Studiendauer
    • Notwendiger Fachwechsel
  • Bei Noten, die ohne größere Konsequenzen wiederholt werden können, wird eine Anfechtung in der Regel nicht behandelt
  • Genügende Noten können in den meisten Fällen nicht angefochten werden

Fristen für die Anfechtung von Noten an Schweizer Hochschulen

Achtung: Fristen sind entscheidend! Je nach Bildungseinrichtung gelten unterschiedliche Zeiträume:

  • Häufig: 20 Tage ab Zustellung des Prüfungsergebnisses
  • An einigen Universitäten: 30 Tage ab verbindlicher Zustellung des Leistungsausweises
  • Die Fristen können nicht verlängert werden
  • Weder Prüfungseinsicht noch Gespräche mit Dozierenden unterbrechen diese Fristen

Schritt-für-Schritt: So fechtest du eine Note in der Schweiz an

1. Prüfungseinsicht beantragen und wahrnehmen

Der erste wichtige Schritt bei einer Notenanfechtung:

  • Kontaktiere umgehend die zuständige Stelle deiner Bildungseinrichtung für einen Einsichtstermin
  • Nimm den Termin vor Ablauf der Rekursfrist wahr
  • Du darfst meist eine Vertrauensperson mitbringen
  • Studiere die Bewertungsunterlagen gründlich:
    • Prüfungsbogen mit Korrekturen
    • Bewertungsraster
    • Falls verfügbar: Musterlösungen und Notenskalen
  • Mache Kopien der Unterlagen, sofern erlaubt (kann kostenpflichtig sein)

2. Einsprache/Rekurs formgerecht einreichen

Um eine Note erfolgreich anzufechten, musst du ein korrektes Dokument einreichen:

  • Formelle Anforderungen:
    • Schriftlich verfasst (je nach Institution per Post oder E-Mail als PDF)
    • Eigenhändig unterschrieben
    • In der geforderten Anzahl Exemplare (oft doppelte Ausführung)
    • Bei minderjährigen Studierenden: Unterschrift der Eltern/gesetzlichen Vertreter erforderlich
  • Inhalt deiner Anfechtung:
    • Klar formulierte Anträge/Rechtsbegehren
    • Konkrete Begründung für jeden Antrag
    • Bei Prüfungen: Genaue Angabe, welche Punkte falsch bewertet wurden und warum
    • Kopie des Leistungsausweises/der angefochtenen Verfügung beilegen
    • Bei Prüfungen: Die beanstandete Prüfung beifügen

3. Zulässige Gründe für eine Notenanfechtung in der Schweiz

Nicht jeder Einwand ist rechtlich zulässig. Folgende Gründe werden anerkannt:

  • Rechtsverletzungen:
    • Willkürliche Bewertung (wenn die Korrektur offensichtlich unhaltbar ist)
    • Fehlerhafte Ermessensausübung durch Prüfende
    • Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz
  • Verfahrensfehler:
    • Erhebliche Störungen während der Prüfung
    • Abweichungen von reglementarisch festgelegten Vorschriften
    • Fehler im Prüfungsablauf, die das Ergebnis verfälscht haben

Wichtig: Die bloße Behauptung "die Note ist zu tief" oder "ich hätte eine bessere Bewertung verdient" reicht nicht aus. Die Rüge der Unangemessenheit ist in der Regel ausgeschlossen.

Der Ablauf nach Einreichung deiner Notenanfechtung

Was passiert mit deinem Rekurs oder deiner Einsprache?

  1. Bestätigung des Eingangs durch die zuständige Stelle
  2. Prüfung der formellen Anforderungen (bei Mängeln: Frist zur Nachbesserung)
  3. Einholung einer Stellungnahme der betroffenen Prüfer/Dozierenden
  4. Prüfung und Entscheidung durch die zuständige Instanz
  5. Schriftliche Mitteilung des Entscheids (meist per Einschreiben)

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt etwa zwei bis drei Monate.

Aufschiebende Wirkung bei Notenanfechtungen

Wenn du eine Note anfichst, gilt in vielen Fällen:

  • Bei Nichtpromotionen: Du darfst in der bisherigen Klasse bleiben, bis ein Entscheid vorliegt
  • Bei Aufnahme- und Abschlussprüfungen: Keine aufschiebende Wirkung (die Prüfung gilt weiterhin als nicht bestanden)

Kosten einer Notenanfechtung in der Schweiz

Mit folgenden Kosten musst du rechnen:

  • Bei Abweisung deines Rekurses: Zwischen 500 und 1500 Franken (je nach Kanton/Institution)
  • Minimalbetrag bei einigen Institutionen: 900 Franken
  • Bei Rückzug des Rekurses: Reduzierte Kosten möglich
  • Bei finanziellen Schwierigkeiten: Möglichkeit eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

5 Expertentipps für eine erfolgreiche Notenanfechtung

  1. Kritische Selbsteinschätzung: Nicht jede Abweichung von der Musterlösung ist ein Korrekturfehler. Vergleiche deine Antworten objektiv mit den Bewertungskriterien.
  2. Präzise Argumentation: Formuliere konkret, warum und in welchen Punkten die Bewertung rechtlich fehlerhaft ist. Verweise auf die Musterlösung und erkläre detailliert, was falsch korrigiert wurde.
  3. Rechtzeitige Planung: Beantrage sofort nach Notenbekanntgabe Einsicht und beginne frühzeitig mit der Vorbereitung deiner Anfechtung, um die Fristen sicher einzuhalten.
  4. Bei offensichtlichen Kanzleifehlern: Kontaktiere bei einfachen Übertragungsfehlern oder Additionsfehlern direkt die Rechtsstelle oder das Sekretariat, statt ein formelles Verfahren einzuleiten.
  5. Unabhängige Zweitmeinung: Besprich deine Anfechtungsabsicht mit einer fachkundigen Person, die deine Erfolgschancen objektiv einschätzen kann.

Rechtsmittel nach abgewiesener Notenanfechtung

Wenn deine Einsprache oder dein Rekurs abgewiesen wird:

  • Gegen Einspracheentscheide von Fakultäten kann meist Rekurs bei einer übergeordneten Instanz (z.B. Rekurskommission der Hochschulen) eingelegt werden
  • Gegen Rekursentscheide der Bildungsdirektion gibt es weitere Rechtsmittel gemäß der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung
  • Auch hier gelten wieder strenge Fristen

Fazit: Notenanfechtung an Schweizer Bildungseinrichtungen

Die Anfechtung einer Note ist ein formelles Verfahren mit klaren rechtlichen Vorgaben. Es lohnt sich nur bei konkreten und rechtlich relevanten Einwänden gegen die Bewertung. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg.

Bedenke: Der zeitliche, emotionale und finanzielle Aufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Erfolgsaussichten und Konsequenzen der ungenügenden Note stehen.

Disclaimer: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Überblick über Notenanfechtungen in der Schweiz. Die genauen Verfahren variieren je nach Kanton und Bildungseinrichtung. Konsultiere für deinen spezifischen Fall immer die offiziellen Informationen deiner Institution.

Aktuelle Entscheide zur Prüfungsanfechtung in der Schweiz (2024)

Die Rechtssprechung zum Prüfungsrecht entwickelt sich stetig weiter. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellsten Entscheide, die für Prüfungsanfechtungen in der Schweiz relevant sind.

Bundesgericht 2C_601/2023
3. April 2024

Eine Schülerin der Stiftsschule klagte gegen ihre Nichtversetzung (Remotion) in die nächsthöhere Klasse. Sie rügte die Besetzung des Prüfungsgremiums bei der mündlichen Prüfung und die Promotionswirksamkeit des Fachs "Informatik". Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte, dass die Teilnahme einer fachfremden Lehrperson am Prüfungsgremium zulässig ist und dass "Informatik" für die Beschwerdeführerin ein promotionswirksames Fach war.

Bundesverwaltungsgericht B-4499/2021
10. Januar 2024

Ein Kandidat focht das Nichtbestehen seiner höheren Fachprüfung für Elektroinstallateure an. Er bemängelte die ungenügende Bewertung im Prüfungsfach "Technische Projektanalyse" (Note 3), rügte Verfahrensmängel bei der mündlichen Prüfung und verlangte Einsicht in Expertennotizen. Das Gericht wies die Beschwerde ab und bestätigte, dass Expertennotizen als verwaltungsinterne Akten nicht der Akteneinsicht unterliegen und dass keine Verfahrensmängel ersichtlich waren.

Bundesverwaltungsgericht B-573/2024
1. Oktober 2024

Ein Kandidat focht das Nichtbestehen seiner Berufsprüfung zum Elektroprojektleiter an, in der er im mündlichen Prüfungsteil "Messaufgabe/Elektrotechnik" eine ungenügende Note erhalten hatte. Er rügte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unzureichende Begründung des Prüfungsentscheids. Das Gericht wies die Beschwerde ab und befand, dass die Bewertungsblätter eine hinreichende Begründung darstellten.

Verwaltungsgericht Zürich VB.2023.00657
25. April 2024

Eine Studentin focht die ungenügende Bewertung (Note 3,5) im Modul "aktives Investmentmanagement" an. Sie rügte eine Verletzung des Akteneinsichtsrechts und kritisierte das Punktabzugssystem bei Multiple-Choice-Prüfungen. Das Gericht bestätigte, dass die gewährte Akteneinsicht ausreichend war, dass kein Anspruch auf Herausgabe von Expertennotizen besteht und dass Punktabzüge für falsche Antworten bei Multiple-Choice-Prüfungen zulässig sind.

Verwaltungsgericht Zürich VB.2023.00383
11. Januar 2024

Ein Student der Universität Zürich focht das Nichtbestehen des Moduls "BWL 1" an und beanstandete die Bewertung einer Multiple-Choice-Aufgabe. Das Gericht wies die Beschwerde ab und bestätigte, dass die vom Studenten gewählte Antwortvariante falsch war und die von der Universität als richtig bewertete Antwort korrekt war.

Verwaltungsgericht Zürich VB.2024.00434
26. September 2024

Ein Vater klagte gegen den Nichtbestehensentscheid seiner Tochter bei der Aufnahmeprüfung für die Fachmittelschule und Berufsmaturitätsschule. Seine Tochter hatte einen Gesamtnotendurchschnitt von 4,43 erreicht, während 4,5 erforderlich gewesen wäre. Das Gericht bestätigte, dass Punktabzüge für Rechtschreibfehler bei einer Deutschprüfung zulässig sind, insbesondere wenn in der Aufgabenstellung auf korrekte Rechtschreibung hingewiesen wurde. Die Regeln zur Notenrundung und Gewichtung der Vornoten liegen im bildungspolitischen Ermessen des Regierungsrats und können nicht aus Gründen der Rechtsgleichheit zugunsten einzelner Kandidaten abgeändert werden.

Verwaltungsgericht Zug V 2024 2
13. Mai 2024

Ein Kandidat focht das Nichtbestehen des Qualifikationsverfahrens als Logistiker EFZ an. Er rügte Verfahrensmängel in der praktischen Prüfung und machte die Befangenheit eines Prüfungsexperten geltend. Die Volkswirtschaftsdirektion trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil die angefochtenen Noten keinen Einfluss auf das Qualifikationsverfahren hatten und der Einspracheentscheid daher endgültig war. Das Gericht bestätigte, dass die Gesamtnote auch bei Wegfall der beanstandeten Punktabzüge ungenügend geblieben wäre und ein Anschein der Befangenheit des Prüfungsexperten nicht substantiiert dargelegt wurde.

Verwaltungsgericht Aargau WBE.2024.219
11. Dezember 2024

Ein Schüler der Informatikmittelschule klagte gegen seine Nichtpromotion am Ende des ersten Semesters des Schuljahres 2023/2024. Das Gericht wies die Beschwerde ab und bestätigte, dass nachträgliche, während der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde erbrachte Leistungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden dürfen. In Fällen, in denen wie hier die Beurteilung nur auf Basis der schulischen Leistungen bzw. erzielten Noten erfolgen kann und keine alternative prüfungsfreie Bewertungsmöglichkeit vorgesehen ist, würde die Berücksichtigung nachträglicher Leistungen das ordentliche Promotionsverfahren unterlaufen und zu einer rechtsungleichen Behandlung gegenüber anderen Schülern führen.

Verwaltungsgericht St. Gallen B 2024/14
12. August 2024

Ein Studierender der Universität St. Gallen focht die Bewertung seiner Bachelorarbeit mit der Note 1,00 an. Diese Note hatte er erhalten, weil er keine Arbeit eingereicht hatte. Er machte geltend, ihm sei nicht die ordentliche Bearbeitungszeit von 12 Monaten gewährt worden. Das Gericht wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass dem Beschwerdeführer mit Verfügung zwei zusätzliche Semester für den Abschluss seiner Bachelorausbildung und damit die gleiche 12-monatige Bearbeitungszeit wie anderen Studierenden zugesprochen worden war. Die vom Studierenden beanstandeten Auskünfte der Universität verletzen weder den Grundsatz von Treu und Glauben noch den Anspruch auf Vertrauensschutz, da er bei gebotener Sorgfalt deren Unrichtigkeit hätte erkennen können.

Das Bildungssystem der Schweiz im Überblick: Wichtig für Prüfungsanfechtungen

Das schweizerische Bildungssystem ist geprägt durch seine hohe Durchlässigkeit und die starke Betonung der beruflichen Bildung. Für einen Experten im Bildungsrecht ist es wichtig, die Struktur des Bildungssystems zu verstehen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Prüfungsanfechtungen einordnen zu können.

Aufbau des Bildungssystems der Schweiz

Obligatorische Schulzeit

Kindergarten/Vorschule:

  • Je nach Kanton 1-2 Jahre
  • Seit der HarmoS-Reform in vielen Kantonen obligatorisch
  • Fokus auf Entwicklung der intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten

Primarschule:

  • 5-6 Jahre (je nach Kanton)
  • Vermittlung von Grundkompetenzen in Sprache, Mathematik und Sachunterricht
  • Kantonale Lehrpläne mit regionalen Unterschieden
  • Übertritt in die Sekundarstufe I meist nach 6. Schuljahr

Sekundarstufe I:

  • Verschiedene Schultypen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus:
    • Bezirksschule (höchstes Niveau im Kanton Aargau)
    • Sekundarschule (meist in Sek A, B, C unterteilt)
    • Realschule (tieferes Leistungsniveau)
    • Oberstufenschule (im Kanton Zürich)
  • Dauer: 3 Jahre (7.-9. Schuljahr)
  • Berufsorientierung und Vorbereitung auf die Sekundarstufe II

Sekundarstufe II

Berufliche Grundbildung:

  • Eidgenössisches Berufsattest (EBA):
    • 2-jährige praktische Ausbildung
    • Für praktisch begabte Jugendliche
    • Über 60 EBA-Ausbildungen in verschiedenen Branchen
    • Möglichkeit zur verkürzten EFZ-Lehre nach EBA-Abschluss
  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ):
    • 3-4 Jahre Dauer (je nach Beruf)
    • Duale Ausbildung (Betrieb und Berufsschule)
    • Über 200 anerkannte Berufe
    • Praktische und theoretische Abschlussprüfung

Berufsmaturität:

  • Kann während der Berufslehre (BM1) oder danach (BM2) erworben werden
  • Sechs Ausrichtungen: Technik/Architektur, Wirtschaft, Gesundheit/Soziales, Gestaltung/Kunst, Natur/Landschaft/Lebensmittel, Sprachen/Kommunikation
  • Prüfungsfreier Zugang zu Fachhochschulen
  • Mit Passerelle Zugang zu Universitäten

Fachmittelschulen:

  • 3-jährige Ausbildung mit Fachmittelschulausweis
  • Berufsfelder: Gesundheit, Soziale Arbeit, Pädagogik, Kommunikation, Gestaltung, Musik/Theater
  • Mit zusätzlichem Jahr Fachmaturität in den entsprechenden Fachrichtungen
  • Zugang zu bestimmten Studiengängen an Fachhochschulen

Gymnasiale Maturitätsschulen:

  • 4-6 Jahre Dauer (je nach Kanton und Eintrittszeit)
  • Verschiedene Schwerpunktfächer (Sprachen, Mathematik/Naturwissenschaften, Wirtschaft/Recht, Kunst)
  • Abschluss mit gymnasialer Maturität
  • Prüfungsfreier Zugang zu Universitäten und ETH

Brückenangebote:

  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Schuljahr
  • Integrationskurse
  • Motivationssemester
  • Praktikumsjahr

Tertiärstufe

Höhere Berufsbildung (Tertiär B):

  • Berufsprüfungen (BP):
    • Führt zum eidgenössischen Fachausweis
    • Über 260 verschiedene Fachausweise
    • Voraussetzung meist EFZ und Berufserfahrung
    • Berufsbegleitende Vorbereitungskurse
    • Nationale Prüfung
  • Höhere Fachprüfungen (HFP):
    • Führt zum eidgenössischen Diplom
    • Aufbauend auf Berufsprüfung oder äquivalentem Niveau
    • Über 170 verschiedene Diplome
    • Qualifikation für anspruchsvolle Fach- und Führungspositionen
    • Nationale Prüfung
  • Höhere Fachschulen (HF):
    • 2-3 Jahre Vollzeit oder 3-4 Jahre berufsbegleitend
    • Praxisorientierte Ausbildung mit Diplomarbeiten
    • 8 Fachbereiche: Technik, Wirtschaft, Gastgewerbe/Tourismus, Landwirtschaft, Gesundheit, Soziales, Gestaltung/Kunst, Verkehr/Transport
    • HF-Diplom auf Tertiärstufe

Hochschulen (Tertiär A):

  • Fachhochschulen (FH):
    • Praxisorientierte Studiengänge
    • Bachelor (3 Jahre) und Master (1,5-2 Jahre)
    • Voraussetzung: Berufsmaturität oder gymnasiale Maturität mit Praxisjahr
    • 7 öffentlich-rechtliche und 2 private Fachhochschulen
    • Über 60 Berufsfelder
  • Pädagogische Hochschulen (PH):
    • Ausbildung für Lehrpersonen aller Schulstufen
    • Bachelor (3 Jahre) für Vorschul- und Primarlehrer
    • Master (2 Jahre) für Sekundarstufe I
    • Ergänzungsstudien für Sekundarstufe II
    • 18 Institutionen in der Schweiz
  • Universitäten und ETH:
    • Forschungsorientierte akademische Bildung
    • 10 kantonale Universitäten und 2 ETH
    • Bachelor (3 Jahre), Master (1,5-2 Jahre), Doktorat (3-5 Jahre)
    • Voraussetzung: Gymnasiale Maturität oder Berufsmaturität mit Passerelle
    • Verschiedene Fakultäten und Disziplinen

Das Verständnis des Schweizer Bildungssystems ist entscheidend für erfolgreiche Prüfungsanfechtungen, da je nach Bildungsstufe und Institution unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Verfahrensweisen gelten.